KUPPELEI ist die gewohnheitsmäßige oder eigennützige Förderung zwischenmenschlicher sexueller Handlungen. Seit dem 4. Strafrechtsreformgesetz vom 23. 11. 1973 wird in Deutschland nur noch die Förderung sexueller Handlungen durch oder an Personen unter 16 Jahren mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe belegt (§ 180 StGB). Eine erschwerte Form ist die Förderung sexueller Handlungen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses (bei Personen bis zu 18 Jahren strafbar), eine Sonderform die Förderung der Prostitution, z. B. durch Führung eines Bordells, in dem Prostituierte in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden (§ 180 a StGB). þ Das österreichische (§§ 213-215 StGB) und das schweizerische Recht (Artikel 198 folgende StGB) enthalten ähnliche Strafvorschriften. (© 2000 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG) Immerhin ist vom Gesetz her die Förderung sexueller Handlungen von Personen unter 16 Jahren noch strafbar, dennoch ist diese Förderung in der Praxis inzwischen gang und gebe - und es passiert nicht nur gar nichts, sondern Leute, die das praktizieren, gelten heute geradezu als vorbildlich! So gehört es durchaus heute zu einer positiven Pädagogik: Wenn eine Mutter ihre Tochter im Zusammenhang mit ihrer (ersten) Menstruation "fürsorglich" auf das erste Mal vorbereitet, für die passenden Verhütungsmittel sorgt und auch noch eine ungestörte Gelegenheit für das Zusammensein mit einem Freund organisiert, dann gehört das alles zu den angeblichen Pflichten der Mutter. Schließlich muß die Tochter ja spielerisch die Sexualität entdecken können und darf keinesfalls dabei unterdrückt werden. Und sollte sie mal die Pille vergessen haben und schwanger werden, so ist es wiederum Kennzeichen einer vorbildlichen (und natürlich auch christlichen Mutter, schließlich gilt auch hier das Liebesgebot), daß sie jetzt für das Baby sorgt, damit die vielleicht jetzt 15jährige Tochter weiter zur Schule gehen und einen Beruf erlernen kann. Es ist heute wirklich so, daß eine solche Mutter auch von Jugendämtern und erst recht von Psychologen als vorbildlich gesehen und auch unterstützt wird. Und der Vater hat das alles auch als gut und sinnvoll zu empfinden und damit glücklich zu sein - ansonsten gilt er als Macho, der mit der Emanzipation der Frauen nicht umgehen kann. Und ich habe die Erfahrung, daß Eltern, die ihre Töchter in den "konservativen" moralischen Normen erziehen wollen, sowieso als unmodern und weltfremd gelten, sie unterdrücken ja ihre Kinder. Und wer seinen Kindern eine sinnvolle Sexualmoral vermitteln will, wie sie die Einheit von Leib und Seele erreichen können, der muß aufpassen, daß er nicht schließlich noch kriminalisiert wird! Ganz verdächtig wird es nun, wenn sich die Eltern ein neues Konzept einfallen lassen, das nun nicht mit "Unterdrückung" arbeitet, sondern Chancen hat, die Kinder zu überzeugen, und ihnen auch beibringt, wie sie Moral mit Freude und Erfüllung leben können (also etwa das Konzept basisreligion). Dann kann es nämlich durchaus passieren, daß das Jugendamt veranlaßt, daß die Kinder zur Polizei gebracht werden, um Eltern und Freunde, die da mitmachen, anzuzeigen. Schließlich gehört zu einem alternativen Konzept ja auch der unkomplizierte Umgang mit der Nacktheit - und das ist das Dilemma. Ich weiß, daß solche Kriminalisierung die Wirklichkeit ist und ich kann auch das Jugendamt nennen, das so vorgeht. Ja, was sind wir doch für eine kaputte dekadente Gesellschaft! Glücklicherweise hört die Polizei genauer hin und sieht sich (wenigstens bisher noch) den Gesetzen verpflichtet und sieht keinen Handlungsbedarf gegen diejenigen, die die Kinder fit machen wollen. (Wörterbuch von basisreligion und basisdrama) |