Eine VERLOBUNG ist das gegenseitige Versprechen eines künftigen Eheschließung. Die Verlobung ist rechtlich ein Vertrag, aus dem aber nicht auf die Eingehung einer Ehe geklagt werden kann. Grundloser oder verschuldeter Rücktritt begründet Ansprüche auf Schadenersatz für Aufwendungen. Brautgeschenke können bei Auflösung eines Verlöbnisses grundsätzlich zurückgefordert werden. Da nach unserem christlichen Glauben erst mit der Eheschließung eine wirkliche Ehe gegeben ist, darf auch dort erst vollendeter Geschlechtsverkehr stattfinden und nicht schon in einer Verlobung. Anders als eine Freundschaft weist eine Verlobung jedoch auf eine beabsichtigte Ehe hin. Daher könnte sie auf alle Fälle einen geeigneten geordneten Rahmen für ein Kennenlernen der Partner ohne vollendete Tatsachen darstellen (siehe Hautkontakt). Und wenn erst einmal der Spaß an dem Erlebnis einer Phase der Ästhetik besteht, dann dürfte auch das überhaupt kein Problem sein! |