VATERSCHAFTSTEST (Basislexikon: kompetent-kritisch-konstruktiv)G

VATERSCHAFTSTEST (oder auch Kuckuckskinder). Gar mancher gibt klein bei uns stimmt einer Heirat zu (die bisweilen von Seiten der Frau mit einer programmierten Schwangerschaft direkt angesteuert wurde), wenn er hört, was ein Vaterschaftstest kostet. Näheres siehe bei Reinfallen und Verantwortung. Doch nicht immer ist der "Glückliche" der wirkliche Vater.

Inzwischen finden sich ja so viele Anbieter für Vaterschaftstests im Internet, daß sich irgendwelche Adressenangaben erübrigen. 

Zu den rechtlichen Verhältnissen hier Passagen aus dem Artikel "In Deutschland werden jährlich 40 000 `Kuckuckskinder´ geboren":

"Mehreren, wenngleich nicht unumstrittenen Untersuchungen zufolge sind etwa fünf bis zehn Prozent aller Babys ihren Vätern "untergeschoben". Das heißt in Deutschland werden demnach jährlich etwa 40.000 so genannte Kuckuckskinder geboren. Diese Ziffer sei jedoch deutlich zu hoch gegriffen, meint Thomas Krahn, Geschäftsführer der Firma Biotix GmbH. Mit Hilfe eines DNS-Fingerabdrucks im Sinne eines Abstammungsgutachtens zur Anfechtung eines Kindesverhältnisses kann man aber einen gerade in familienrechtlicher Hinsicht unerwünscht langen Schwebezustand vermeiden. Nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts in Berlin, die maßgeblich in die Bewertung von Abstammungsbegutachtungen einbezogen werden, sollten aber für ein gerichtlich anerkanntes Gutachten in Deutschland mindestens vier verschiedene Merkmalsysteme ausgewertet werden. Gutachten, die ausschließlich auf DNS-Analyse beruhen, sind somit anfechtbar. Hat ein Mann die Vaterschaft anerkannt und stellt aber nach einiger Zeit fest, dass er nicht der Vater sein kann, reicht ein heimlich durchgeführter Vaterschaftstest zwar für eine Klageschrift aus, für die gerichtliche Entscheidung letztendlich jedoch nicht. Heimliche Gentests werden bei Vaterschaftsprozessen nicht als Beweismittel anerkannt, da nach bestehenden Richtlinien bei allen Abstammungstests am Kind die Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter vorgeschrieben ist. Zurzeit ist eine Novellierung der Richtlinien durch die Bundesärztekammer in Vorbereitung. Doch auch dann wird immer noch die Zustimmung der Erziehungsberechtigen notwendig sein. Ist ein Kind während einer Ehe gezeugt worden, gilt der Ehemann automatisch als Vater und ist natürlich unterhaltspflichtig. In Kishons Satire beteuert der himmlische Angeklagte auf die Beschuldigungen immer wieder: "Ich habe ihr nie einen Heiratsantrag gemacht." Liegt heutzutage keine Eheschließung vor, doch erkennt ein Mann bei der Geburt seine Vaterschaft an, dann ist er laut Gesetz "der Vater". Eine spätere Anfechtung ist jedoch möglich. Erlangt ein Mann Kenntnis von Umständen, die gegen seine Vaterschaft sprechen, so hat er für eine Anfechtung ab diesem Zeitpunkt zwei Jahre Zeit. Andererseits hat nach einem Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts eine Frau, die ihrem Ehemann vorspiegelt, er sei der Vater ihres Kindes, im Scheidungsfall keinen Unterhaltsanspruch - ihr Recht darauf sei nach Meinung des Gerichts wegen schwerwiegender Verfehlung gegenüber dem Gatten verwirkt. Zweifellos muss aber noch das Bundesjustizministerium in Berlin prüfen, inwieweit die bestehenden Gesetze ausreichen, um Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht zu verhindern."

Siehe auch das Gespräch 32: Wie „frau“ Männer herumkriegen kann der "Vertraulichen Gespräche" dieser Website!

Einen ausführlichen Artikel zur Problematik der Vaterschaftstests und insbesondere der Firmen, die in diesem Geschäft stecken, finden Sie in der WELT vom 24.06.2003 unter http://www.welt.de/data/2003/06/24/123601.html.

Zum geplanten Verbot heimlicher Vaterschaftstests durch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) Anfang 2005 siehe den Beitrag in der WELT vom 10. Januar 2005 von Matthias Kamann (hier der Beitrag in Auszügen):

Die Väter und der Verdacht

Mit dem geplanten Verbot heimlicher Vaterschaftstests fällt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zurück in eine Zeit, die sie selbst überwand. Sie war es ja, die einen neuen Geist in die Justizpolitik der Koalition einziehen ließ. Anders als ihre Vorgängerin Herta Däubler-Gmelin, die nicht nur durch Ausfälle gegen Amerika, sondern auch etwa durch die verbissene Ablehnung der Stammzellenforschung einer rigoristisch moralisierenden Politik Vorschub geleistet hatte, zeigte sich Frau Zypries seit ihrem Amtsantritt 2002 liberal und pragmatisch.

Sie stand bislang für eine Politik, die gesellschaftliche Entwicklungen nicht zu diktieren versucht, sondern mitvollzieht, um sie zu verrechtlichen und gegen Mißbrauch abzusichern. Der Humangenetik gegenüber zeigt sie sich aufgeschlossen, bei der Sterbehilfe will sie einer funktionierenden Praxis Rechtssicherheit geben. Beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare signalisiert sie die Bereitschaft des Staates, sich in Einzelfällen auf Lösungen der Bürger einzulassen, die zwar dem Ideal der heterosexuellen Elterngemeinschaft nicht entsprechen, aber für das Kind unter Umständen besser sein können. Die Vorschläge zur Justizreform begrüßt sie, und noch beim Antidiskriminierungsgesetz, das liberaler Pragmatik hohnspricht und gesellschaftliche Prozesse unter ideologische Kuratel stellt, kann man der Ministerin zugute halten, daß sie lediglich die EU-Vorgaben umsetzen wollte und erst durch die Grünen zu lebensfernen Verschärfungen gezwungen wurde.

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Das aber hat Frau Zypries vor. Indem sie den Mann zwingen will, stets die Zustimmung der Mutter einzuholen, bevor er die Vaterschaft an einem Kind überprüfen läßt, schreibt sie den Menschen vor, wie diese sich in ihren intimen Lebensgemeinschaften zu verhalten haben. Ein Mann, der eine Vaterschaft anerkannt hat - durch eine formale Erklärung oder durch Heirat - und dennoch Zweifel hegt, darf nicht mehr abwägen, wie er mit jenem Zweifel umgeht: Soll er diesen der Frau mitteilen und, wenn sie alles abstreitet, vor Gericht ziehen, um sich, was selten gelingt, einen offiziellen Vaterschaftstest genehmigen zu lassen? Aber stiftet dies nicht Unfrieden in der Familie - die in solchen Fällen meist belastet genug ist -, einen Unfrieden, der auch dann noch anhält, wenn der Test ergibt, daß er tatsächlich der Vater ist und sie ihn keineswegs belogen hat? Oder ist es nicht besser, erst einmal heimlich testen zu lassen, um später zu entscheiden, was aus dem Ergebnis folgen soll? Nein, sagt die Ministerin, solche Abwägungen sind nicht statthaft, Männer müssen immer und jederzeit ehrlich sein.

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Vollständige Url. des Artikels: http://www.welt.de/data/2005/01/10/386044.html

Dem Verfasser ist nur zuzustimmen. Schließlich gibt es hier ja eine Ungerechtigkeit von der Natur her: Die Mutter weiß immer, welches ihr Kind ist, denn sie ist bei der Geburt ja dabei. Doch der Vater weiß das ja nie so genau... Eigentlich hat die Natur ja auch dafür Vorsorge getroffen (siehe Jungfernhäutchen), doch in Zeiten, da solche Konzepte der Natur mit Füßen getreten werden, sind eben andere "Methoden" durchaus plausibel.

In seinem Beitrag über die Vaterschaft des heiligen Joseph dürfte derselbe Autor allerdings ziemlich daneben liegen... (Wörterbuch von basisreligion und basisdrama)

Und hier noch das entsprechende Internet-Stichwort aus medizinischer Sicht. Dabei ist zu bedenken, daß dahinter nicht unbedingt dieselbe ethische Einstellung steht wie hinter basisreligion, zu der diese Seite gehört:

A Med-World
Aktiengesellschaft zur
Darstellung von Medizin
und Gesundheit im
Internet.

http://www.m-ww.de/sexualitaet_fortpflanzung/vaterschaftstest/index.html