SCHEIDUNGSRECHT. Die Gesetze des SCHEIDUNGSRECHTS gehören zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Menschen, die mit ihrer Ehe nicht klar gekommen sind und sich daher vom Ehepartner trennen. Es gibt nur ein staatliches Scheidungsrecht und kein kirchliches, da von der (katholischen) Kirche Ehescheidungen nicht anerkannt werden. Von der Kirche können Ehen allenfalls annulliert werden, weil etwa ein Partner sich eine Eheschließung erschlichen hat oder weil ein wichtiger Sinn der Ehe von vornherein ausgeschlossen war (wenn z.B. ein Partner die Geburt von eigenen Kindern in der Ehe unter keinen Umständen wollte - siehe Kirchenrecht). Um den wirtschaftlich schwächeren Partner zu schützen, ist im Scheidungsrecht bei uns in Deutschland die Schuldfrage weitgehend ausgeklammert und eine weitgehende Unterstützung des schwächeren Partners durch den besser gestellten Partner geregelt. Auch das, was während einer Ehe an Vermögen entstanden ist, wird bei einer Scheidung geteilt, weitgehend gleichgültig, wer von beiden Partnern in besonderer Weise unmittelbar zur Schaffung des Vermögens beigetragen hat. So sind es heute nicht nur Männer, die sich nach einer Scheidung materiell geschädigt und oft sogar ausgebeutet vorkommen, sondern auch Frauen. Auch der Kontakt mit eventuell vorhandenen Kindern ist gesetzlich geregelt. In der Praxis ist da der Mann jedoch im allgemeinen auf die Gutwilligkeit der Frau angewiesen, der eher das Sorgerecht für Kinder zugestanden wird. "Während eine Scheidung, die vor Gericht im Streit endet, je nach Streitwert schnell 15 000 Mark und mehr kosten könne, gehe eine einvernehmliche Scheidung mit Notarvertrag schon für rund 3700 Mark Gesamtkosten über die Bühne...Die notariellen Verträge `schützen die Leute vor sich selbst',...denn zum Zeitpunkt der Trennung sei die Kompromißbereitschaft noch hoch, dann aber folge die Haßphase", lesen wir in der WELT vom 26.11.1994. Nicht nur wegen der Kostspieligkeit einer Ehescheidung, sondern auch wegen der Unerquicklichkeit ist es wichtig, eine Ehe nicht nur aus einer Verliebtheit heraus zu schließen, sondern aus wirklicher Menschenkenntnis, wie sie auch in einer tatsächlichen Liebe nicht ausgeklammert ist. Eine Ehe auf Probe schützt - entgegen heute weit verbreiteter Meinung - nicht vor einer späteren Ehescheidung. (Wörterbuch von basisreligion und basisdrama)
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