Das KIRCHENRECHT der katholischen Kirche regelt nicht nur spezielle Kirchenprobleme wie das der evangelischen Kirche, sondern vor allem auch zwischenmenschliche Beziehungen. Während die Dogmatik aller christlichen Kirchen sich im Laufe der Zeit gewiß immer mehr von der Realität unserer menschlichen Wirklichkeit entfernt hat, finden wir im Kirchenrecht nun das Bemühen, genau die Probleme aufzuarbeiten, die sich aus dem Versagen der Dogmatik zu einem großen Teil erst ergeben. Allerdings sind den Gläubigen nur zu oft Anliegen und Ansatzpunkte des Kirchenrechts kaum bekannt. Wenn auch das katholische Kirchenrecht in erster Linie für katholische Christen gedacht ist, so können sich doch in den Fragen der Ehemoral auch Menschen, die nicht katholisch sind, daran orientieren. Schließlich geht es um praktische Regelungen zum Zusammenleben von Menschen, wobei wirkliche Menschheitserfahrungen miteingeflossen sind. So sollten gerade junge Menschen wenigstens die Regelungen über die Gültigkeit einer Ehe kennen. Grundsätzlich gilt da, daß eine Ehe erst dann und nur dann letztlich gültig ist, wenn sie sowohl ausdrücklich und freiwillig geschlossen als auch vollzogen wurde (lateinisch: ratum et consumatum), d.h. wenn sie im allgemeinen schriftlich und vor Zeugen beurkundet wurde und dann auch noch Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Damit hat sich das katholische Kirchenrecht eher dem alten römischen Recht angepaßt, in dem es auch diese Kombination von Bedingungen gab. Nach alter biblischer Tradition dagegen bedeutet vollendeter Geschlechtsverkehr allein schon eine Ehe. (Wenn wir als das Ziel des Menschen seine Einheit von Leib und Seele hier auf Erden sehen, wird uns nichts anderes übrig bleiben, als daß wir wieder zu dieser Einstellung zurückkehren.) Eine Ehescheidung gibt es nach katholischem Kirchenrecht nicht, weil die Ehe nach katholischer Interpretation der biblischen Quellen unauflöslich ist. Jedoch können manche Ehen von vornherein ungültig sein und daher unter gewissen Umständen annulliert werden. Dazu gehören folgende Ehen:
In manchen Situationen läßt sich aus einer solchen Regelung sogar eine kleine Hilfe des Kirchenrechts zu ein wenig mehr Menschlichkeit konstruieren, wenn es etwa darum geht, einen Menschen durch eine Heirat aus einer schlimmen unmenschlichen Lage zu befreien. Falls ein Mensch also beispielsweise durch eine Eheschließung die Möglichkeit hat, ein unmenschlich regiertes Land zu verlassen oder in ein Land einzureisen, in dem er menschlich leben kann, so kann diese Ehe nach gelungener Aus- bzw. Einreise wieder annulliert werden. Sobald allerdings hier ein Geschlechtsverkehr (vor oder nach der Eheschließung) stattgefunden hat, kann nicht mehr die Rede davon sein, daß es nur darum ging, einen Menschen zu befreien: Eine solche Ehe ist kirchenrechtlich gültig! (Wörterbuch von basisreligion und basisdrama) |