NATURRECHT Gegenüber
der Rechtsphilosophie hat der Begriff des
Naturrechts in der katholischen Kirche eine
besondere Bedeutung: Gott
kann nichts von uns Menschen verlangen, was nicht
auch ohne ihn sinnvoll und vernünftig wäre. Damit
muss sich auch die Moral und gerade auch die Sexualmoral aus sich
heraus begründen lassen (also nicht aus dem "weil-Gott-das-so-und-so-gesagt-hat").
Denn Gott hat im Zweifelsfall überhaupt nichts
gesagt, wenn einer etwas gesagt hat, dann waren das
Priester oder priesterähnliche Menschen, die das
Gott in den Mund gelegt haben. Papst
Benedikt XVI hat in seiner Regensburger Ansprache
auf ein Gespräch hingewiesen, was der byzantinische
Kaiser Manuel II Paleologos wohl im Winterlager 1391
zu Ankara wohl mit einem gebildeten Perser über
Christentum und Islam und
beider Wahrheit führte. Ich zitiere diese Rde in
Ausschnitten, die komplette Rede finden Sie etwa HIER: Nach christlicher Auffassung kann Glott also keinen Unfug von uns verlangen, auch Gott ist an Sinn und Vernunft gebunden. Das heißt allerdings auch, dass die Sexualmoral der christlichen Religion nicht aus der Bibel oder aus irgendwelchen Geboten (und wenn sie noch so göttlich sind), sondern aus sich heraus begründbar sein muss! Dies wurde etwa in dem "Heft" (viel mehr ist es nicht) "Zum Glück der hohen Liebe" versucht. (Wörterbuch von basisreligion und basisdrama) |