BIGAMIE (Basislexikon: kompetent-kritisch-konstruktiv)

Die BIGAMIE oder die Doppelehe ist nicht nur ein Verstoß gegen das Kirchenrecht, sondern bei uns auch gegen staatliche Gesetze. Wer eine zweite Ehe eingeht, obwohl er in gültiger Ehe lebt oder weiß, daß sein Partner in gültiger Ehe lebt, muß sich strafrechtlich verantworten. Allerdings gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wie viele Ehefrauen wissen und akzeptieren etwa, daß ihre Ehepartner eine Dauerfreundin haben oder auch nur ab und zu Seitensprüngen neigen, oder finden sich wenigstens damit ab, weil sie doch nichts ändern können? Nach biblischen Grundsätzen sind auch das alles Doppelehen und widersprechen christlicher Moral. Siehe Polygamie. (Wörterbuch von basisreligion und basisdrama)