EHEVERTRAG
Wenn eine Ehe nach einem wirklichen Lebenskonzept eingefädelt
und schließlich geschlossen wurde, besteht im Grunde
kein Anlass zu zweifeln, dass sie auch hält. Daher stört
es auch nicht, wenn derartige Ehen mit einem Ehevertrag
abgesichert werden - und für die anderen Ehen gilt das
sowieso.
Hier einige Zitate
aus Beitrag in der WELT vom 10. Mai 2004.
Vollständige Url des Artikels:
http://www.welt.de/data/2004/05/10/276017.html.
"Drum prüfe, wer sich ewig
bindet..."
Nur jede zehnte Ehe wird per Vertrag besiegelt -
Dabei lässt sich so im Trennungsfall jede Menge Ärger
vermeiden
Am Anfang stehen Treueschwüre und rote Rosen. Gerade im
Wonnemonat Mai schließen viele Paare den Bund fürs
Leben. Am Tag, der der schönste im Leben sein soll,
denkt noch keiner daran, dass das junge Glück einmal zu
Ende gehen könnte. Doch die Statistik spricht eine ganz
andere Sprache: Fast die Hälfte der rund 400 000 Ehen,
die Jahr für Jahr in Deutschland geschlossen werden,
endet irgendwann beim Scheidungsanwalt.
Wer sich vorher über die Folgen einer möglichen Trennung
informiert und einen Ehevertrag geschlossen hat, ist
dann zumindest vor bösen finanziellen Überraschungen
gefeit. "Daran hat auch das Grundsatzurteil des
Bundesgerichtshofs nichts geändert", stellt Notar Axel
Pfeifer von der Hamburgischen Notarkammer klar. Nach wie
vor können Ehepartner den finanziellen Ausgleich für den
Fall einer Scheidung individuell regeln. Allerdings darf
es dabei nicht zu einer eklatanten Benachteiligung eines
der Partner kommen. Denn sonst droht der Vertrag
sittenwidrig und damit ungültig zu sein. "Aus
notarieller Sicht ist ein individueller und ausgewogener
Ehevertrag heute wichtiger denn je", sagt Pfeifer. Denn
die vom Staat vorgesehenen Regelungen für den
Trennungsfall werden vor allem den Bedürfnissen einer
Einverdiener-Ehe mit Kindern und mittlerem Einkommen
gerecht. Davon weichen inzwischen jedoch immer mehr
Lebensentwürfe ab.
Sinn macht ein Ehevertrag auf jeden Fall, wenn zumindest
ein Partner Unternehmer oder Freiberufler ist oder
Kinder mit in die Ehe gebracht werden. Die gesetzliche
Regelung wird auch als ungerecht angesehen, wenn ein
Ehepartner zu Beginn der Ehe mehr Schulden als Vermögen
hat, ein großes Vermögen mit in die Ehe bringt oder hohe
Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe erhält.
"Die Praxis zeigt einfach, dass sich mit einem Vertrag
im Trennungsfall Streit und Leid vermeiden lassen", sagt
Pfeifer. Doch die Deutschen sind in Sachen Ehe
regelrechte Romantiker: gerade einmal jede zehnte Ehe
wird mit einem Vertrag abgesichert.
Existiert kein Ehevertrag, lebt ein Paar im Güterstand
der Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall werden
Anfangs- und Endvermögen berechnet und miteinander
verglichen. Derjenige, der mehr erwirtschaftet hat, muss
von dem Überschuss die Hälfte an den anderen auszahlen
(Zugewinnausgleich). Der gesetzliche Güterstand der
Zugewinngemeinschaft führt entgegen weit verbreiteter
Irrtümer jedoch nicht zu einem "gemeinschaftlichen"
Vermögen der beiden Eheleute. "Deren vor oder während
der Ehe erworbene Vermögen bleiben selbstständig", sagt
Pfeifer. Ebenso die Schulden. Geteilt wird lediglich der
Wertzuwachs. "Häufig ist jedoch das Problem, dass dieser
Wertzuwachs nicht liquide vorliegt", weiß Pfeifer aus
seiner Praxis. Gravierende Auswirkungen hat dies vor
allem dann, wenn einer der Partner Unternehmer ist, und
dieser den anderen auszahlen muss. Für die Firma kann
dies das Aus bedeuten.
.....
Eine solche
vertragliche Regelung hat zwar ihren Preis (siehe
Grafik). Doch im Vergleich zu den hohen Kosten mancher
Hochzeitsfeier relativiert sich diese Ausgabe rasch.
Einen weiteren
Artikel zum Thema Ehevertrag (in der WELT vom 25.
April 2005) finden Sie unter der Url.:
http://www.welt.de/data/2005/04/25/709469.html.
(Wörterbuch
von basisreligion und basisdrama)
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