EHEVERTRAG (Basislexikon: kompetent-kritisch-konstruktiv)

EHEVERTRAG

Wenn eine Ehe nach einem wirklichen Lebenskonzept eingefädelt und schließlich geschlossen wurde, besteht im Grunde kein Anlass zu zweifeln, dass sie auch hält. Daher stört es auch nicht, wenn derartige Ehen mit einem Ehevertrag abgesichert werden - und für die anderen Ehen gilt das sowieso.

Hier einige Zitate aus Beitrag in der WELT vom 10. Mai 2004.  Vollständige Url des Artikels: http://www.welt.de/data/2004/05/10/276017.html.

"Drum prüfe, wer sich ewig bindet..."

Nur jede zehnte Ehe wird per Vertrag besiegelt - Dabei lässt sich so im Trennungsfall jede Menge Ärger vermeiden

Am Anfang stehen Treueschwüre und rote Rosen. Gerade im Wonnemonat Mai schließen viele Paare den Bund fürs Leben. Am Tag, der der schönste im Leben sein soll, denkt noch keiner daran, dass das junge Glück einmal zu Ende gehen könnte. Doch die Statistik spricht eine ganz andere Sprache: Fast die Hälfte der rund 400 000 Ehen, die Jahr für Jahr in Deutschland geschlossen werden, endet irgendwann beim Scheidungsanwalt.

Wer sich vorher über die Folgen einer möglichen Trennung informiert und einen Ehevertrag geschlossen hat, ist dann zumindest vor bösen finanziellen Überraschungen gefeit. "Daran hat auch das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs nichts geändert", stellt Notar Axel Pfeifer von der Hamburgischen Notarkammer klar. Nach wie vor können Ehepartner den finanziellen Ausgleich für den Fall einer Scheidung individuell regeln. Allerdings darf es dabei nicht zu einer eklatanten Benachteiligung eines der Partner kommen. Denn sonst droht der Vertrag sittenwidrig und damit ungültig zu sein. "Aus notarieller Sicht ist ein individueller und ausgewogener Ehevertrag heute wichtiger denn je", sagt Pfeifer. Denn die vom Staat vorgesehenen Regelungen für den Trennungsfall werden vor allem den Bedürfnissen einer Einverdiener-Ehe mit Kindern und mittlerem Einkommen gerecht. Davon weichen inzwischen jedoch immer mehr Lebensentwürfe ab.

Sinn macht ein Ehevertrag auf jeden Fall, wenn zumindest ein Partner Unternehmer oder Freiberufler ist oder Kinder mit in die Ehe gebracht werden. Die gesetzliche Regelung wird auch als ungerecht angesehen, wenn ein Ehepartner zu Beginn der Ehe mehr Schulden als Vermögen hat, ein großes Vermögen mit in die Ehe bringt oder hohe Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe erhält. "Die Praxis zeigt einfach, dass sich mit einem Vertrag im Trennungsfall Streit und Leid vermeiden lassen", sagt Pfeifer. Doch die Deutschen sind in Sachen Ehe regelrechte Romantiker: gerade einmal jede zehnte Ehe wird mit einem Vertrag abgesichert.

Existiert kein Ehevertrag, lebt ein Paar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall werden Anfangs- und Endvermögen berechnet und miteinander verglichen. Derjenige, der mehr erwirtschaftet hat, muss von dem Überschuss die Hälfte an den anderen auszahlen (Zugewinnausgleich). Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft führt entgegen weit verbreiteter Irrtümer jedoch nicht zu einem "gemeinschaftlichen" Vermögen der beiden Eheleute. "Deren vor oder während der Ehe erworbene Vermögen bleiben selbstständig", sagt Pfeifer. Ebenso die Schulden. Geteilt wird lediglich der Wertzuwachs. "Häufig ist jedoch das Problem, dass dieser Wertzuwachs nicht liquide vorliegt", weiß Pfeifer aus seiner Praxis. Gravierende Auswirkungen hat dies vor allem dann, wenn einer der Partner Unternehmer ist, und dieser den anderen auszahlen muss. Für die Firma kann dies das Aus bedeuten.
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Eine solche vertragliche Regelung hat zwar ihren Preis (siehe Grafik). Doch im Vergleich zu den hohen Kosten mancher Hochzeitsfeier relativiert sich diese Ausgabe rasch.

Einen weiteren Artikel zum Thema Ehevertrag (in der WELT vom 25. April 2005) finden Sie unter der Url.: http://www.welt.de/data/2005/04/25/709469.html.

(Wörterbuch von basisreligion und basisdrama)