WIRTSCHAFTLICHE SITUATION ZUR ZEIT JESU (Basislexikon: kompetent-kritisch-konstruktiv)


SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE SITUATION ZUR ZEIT JESU

oder auch ökonomische, familiäre, persönliche Verhältnisse zur Zeit Jesu

Der Anlass dieses Stichwortes ist, dass mir von "postmarxistischer Seite" vorgeworfen wurde, ich würde die Botschaft Jesu einengen auf "Sexprobleme" (siehe kriminologischer Ansatz). Vielmehr ging es dem wirklichen Jesus darum, die Menschen von der Schuldknechtschaft oder Schuldzinsknechtschaft der damaligen Kapitalisten zu erlösen. Und genau deswegen sind ihm auch 5000 Menschen in die Wüste gefolgt. Also habe ich mich einmal über die wirtschaftliche Situation in der damaligen Zeit informiert.

Dazu gebe ich hier einmal Auszüge aus dem Buch "Umwelt des Urchristentums" von Johannes Leipoldt und Walter Grundmann (Herausgeber) über die "sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Palästina" wieder, das in der Evangelischen Verlagsanstalt Berlin (Ost) erschienen ist - hier aus der 6. Auflage 1982.

Jedenfalls steht da nichts davon, dass die Bauern in der Schuldknechtschaft oder Schuldzinsknechtschaft lebten - und ich meine, dass es sich die Verfasser eines Buchs, das im marxistisch orientierten Teil Deutschlands erschienen ist, nicht hätten entgehen lassen, das hervorzuheben und darauf herumzuhacken.

Doch wie gesagt, nichts davon.

Ich finde eine nähere Beschäftigung mit der Situation der Menschen zur Zeit Jesu sehr wichtig, denn nur so bekommen wir einen Eindruck, wo damals Missstände waren, die nach einer Veränderung geradezu schrieen.

Überzeugen Sie sich selbst - ich bitte um Entschuldigung, wenn noch Fehler drin sein sollten, die beim Scannen passiert sind!

Besonders bitte ich auf das Thema der Beziehungen in Familie und Ehe zu achten (für manche sind das "Sexprobleme", s. o.). 

Und hier die Zitate, beginnend auf Seite 172 und dann wieder ab 184 (die m.E. besonders wichtigen Stellen habe ich rot gefärbt):

Palästinensisches Judentum (Verfasser: Walter Grundmann)

II. Soziale und wirtschaftliche Verhältnisse in Palästina (Seite 172)

Die Fülle der aufwühlenden Ereignisse, die sich im zweiten und ersten vor­christlichen und im ersten nachchristlichen Jahrhundert in Palästina abspielen und das geistige und religiöse Gesicht des Judentums entscheidend prägen, vollzieht sich auf der Grundlage einer im wesentlichen unverändert bleibenden Sozial  und Wirtschaftsgestalt. Auch die Vorgänge innerhalb der Urchristenheit beziehen sich ebenso auf die sich rasch wandelnden Ereignisse wie auf diese konstanten Gegebenheiten.

1. Familie und Ehe

Die Sozialstruktur in Palästina ist vaterrechtlich bestimmt. Das zeigt be­reits der Sprachgebrauch. Vater Haus ist Bezeichnung der hebräischen Familie. In diesem Vater Haus waltet der Vater als Hausherr. Vater und Herr hän­gen darum unmittelbar zusammen. Die hebräische Familie ist Großfamilie, und der Vater kann zugleich Sippenoberhaupt sein. Da die Möglichkeit der polygamen Ehe, die früher bei den Israeliten bestand, auch im frühen Judentum noch gegeben ist, gehören die von der Hauptfrau und den Nebenfrauen ab­stammenden Söhne und Töchter neben den Dienern und Mägden, den Sklavin­nen und Sklaven zum Hause. In ihm ist der Vater Herr, der zu bestimmen und zu befehlen und zugleich das Recht zur Strafe hat; in ihm ist er Priester, der die Opfer darbringt und die Gebete spricht, vor allem auch den Tischsegen; in ihr ist er aber auch Lehrer. Das letzte ist eine nicht geringe Aufgabe. In Prov. 4,1 ff. stehen die dafür bezeichnenden Sätze: "Die väterliche Mahnung, Söhne, hört! Merkt auf, damit ihr Einsicht kennenlernt. Denn gute Lehre gebe ich euch. Laßt meine Unterweisung nicht außer acht. Als Kind schon war ich meinem Vater teuer, ein Liebling meiner Mutter. Er unterwies mich, sprach zu mir: An meinen Worten halte fest dein Herz... !" Die Stellung des Vaters ist also mit der höchsten Autorität umgeben. Es ist bezeichnend, daß das Gesetz Israels wohl mit Verachtung und Mißhandlung des Vaters, nicht aber mit Vatermord rechnet. Die Autorität des Vaters hängt entscheidend damit zusammen, daß er der verantwortliche Träger des Familienbesitzes ist und die Söhne Erben d(S Vaters sind, während die Töchter durch die Kaufsumme, die der Bewerber ihrem Vater zahlt, das väterliche Vermögen mehren.

Der Vater steht mit der Mutter unter der Geltung des Gebotes, dessen Be­wahrung mit besonderer Verheißung verbunden ist: "Ehre Vater und Mutter", eine Weisung, die immer erneut eingeschärft wird. In ihr wird neben den Vater die Mutter gestellt. Als Mutter ist die Frau Träger besonderer Ehrung; ihr be­gegnet man mit Scheu, denn Kinder sind Gottes Gabe und Segen, und durch ihre Kinder ist die Frau gesegnet. Darum erweist man den Müttern großer Männer besonderen Ehrengruß, für den die Ehrung der Mutter Jesu. (Luk.11,27) als Beispiel stehen mag.29 Vater und Mutter sind für die Rabbinen, die bei dieser Ansicht möglicherweise unter dem Einfluß stoischer Popularphilosophie stellen, "Genossen Gottes bei der Zeugung"; darum nimmt Gott die den Eltern gewährte Ehre als ihm geltend an, während er ihre Verachtung als wider sich ge­richtet straft.311 Es ist bezeichnend, daß Jesus im Vaternamen das Wesen Gottes konzentriert ausspricht, seine Jüngerschaft als Familie Gottes betrachtet und das Recht der Eltern gegen jede Einschränkung schützt (Mark. 7,1 13; 10,19).

Die Frau wird als Mutter geehrt und steht als solche unter Schutz und Wei­sung des vierten Gebotes. Kinderlosigkeit gilt als Schande, die Gott über eine Frau verhängt (vgl. Luk. 1,25). jüdische Dichter haben zwei Frauengestalten geschaffen, deren Namen mit Achtung in jüdischen Kreisen genannt werden, Esther und Judith; solche Schöpfungen zeigen, daß es Frauen gegeben hat, die sich Achtung zu verschaffen wußten. Die ältere Weisheitsliteratur rühmt die Ehefrauen und ihre Treue (Prov. 12,4; r8,22; 19,4; 31,10.31; Sir. 36,27ff.; 26,I3ff.). Das Gesamtgefälle des jüdischen Denkens in nachalttestamentlicher Zeit zeigt jedoch eine durchgängige Herabsetzung und Minderachtung der Frau, auch im Unterschied zu ihrer Stellung im alten Israel.

Das kommt in ihrer kultischen Stellung zum Ausdruck. Im herodeischen Tempel wird ein eigener Frauenvorhof geschaffen, der sie vom inneren Vorhof der Männer ausschließt, der der Vorhof Israels genannt wird. Der Vorhof der Frauen hat zwar eine Empore, die Einblick gibt in das Geschehen im Männer­vorhof, liegt aber fünfzehn Stufen niedriger als der Vorhof Israels (Josephus, bell.V 5,2; Middoth 2,5-7). Auch in den Synagogen sind Männer und Frauen streng geschieden, es gibt Synagogen, in denen der Frauenraum oder die Frauen­empore einen gesonderten Zugang hat, so da3 die Frauen mit den Männern keine Berührung haben. Ein Synagogengottesdienst wird nur gehalten, wenn mindestens zehn Männer anwesend sind, während die Frauen nicht gezählt werden (Abot 3,6f.; bab. Ber. 6a). Die Frauen sind der Zauberei verdächtig; von Hillel stammt das Wort: "Viel Frauen, viel Zauberei" (Abot 2,7). Es spricht für die Glaubenstrene der jüdischen Frauen, daß es manches Zeugnis für ihren Eifer um Gottes Gebot und um sein Volk gibt; erinnert sei nur neben der Esther  und Judithgestalt an die Mutter der sieben Märtyrer aus der Makka­bäerzeit (2.Makk. 7).

In der Zusammenstellung "Frauen, Sklaven, Kinder" kommt die geringe Achtung zum Ausdruck, die man der Frau entgegenbringt. Für Josephus ist sie "in allem dem Manne unterlegen" (Ap. 1124). Rabbi Juda ben Elai sagt: "Drei Lobpreisungen muß man jeden Tag sprechen: Gepriesen sei, der mich nicht zum Heiden machte! Gepriesen sei, der mich nicht zur Frau machte 1 Gepriesen sei, der mich nicht zum Unwissenden machte! Gepriesen, der mich nicht zum Heiden machte: alle Heiden sind wie nichts vor ihm. Gepriesen, der mich nicht zur Frau machte: denn die Frau ist nicht zu Geboten verpflichtet. Gepriesen, der mich nicht zum Ungebildeten machte: denn der Ungebildete fürchtet die Sünde nicht" (Tos. Ber. 7,18). Damit ist die Stellung der Frau zum Gesetz be­rührt. Von Rabbi Eliezer wird der Satz überliefert: "Wer seine Tochter Thora lehrt, lehrt sie Albernheit" (Sota 3,4); von ihm stammt das Wort: "Lieber möge die Thora in Flammen aufgehen, als daß sie den Frauen übergeben werde" (pal. Sota 3,4. 19 a 7). Frauen gelten als unbelehrbar und leichtfertig (bab. Schab. 33b). Neun Teile der Schwatzhaftigkeit in der Welt werden den Frauen zugeschrieben (bab. Qid. 49 b). Die Thora bindet die Frau nicht in der gleichen Weise wie die Männer. "Zu allen Geboten, die an eine bestimmte Zeit geknüpft sind, sind die Männer verpflichtet, während die Frauen von ihnen befreit sind" (Qid. 1,7). Die Frau ist befreit von den Wallfahrten nach Jerusalem zu den großen Jahresfesten, vom Wohnen in der Laubhütte und dem Schwingen des Fest­straußes am Laubhüttenfest, von der Rezitation des Schma Jisrael und vom Anlegen des Gebetsriemens. Frauen werden nicht zur Danksagung bei Tisch aufgefordert. Dagegen ist die Frau an alle Verbote der Thora gebunden und untersteht der ganzen Strenge der Strafen, die auf diese Verbote gelegt sind. Sie ist zum Hauptgebet des Tages verpflichtet, zum Tischgebet und zur Heili­gung der Türpfosten durch das Schma (Deut. 6,9). Sie wird vor Gericht nicht als Zeuge gehört und kann nicht als anklagender Belastungszeuge vor Gericht auftreten. Ihr Recht wird durch ihren Vater, wenn sie unverheiratet, durch ihren Mann, wenn sie verheiratet ist, wahrgenommen. Die verwitwete Frau ist schutz- und rechtlos, weshalb schon die Propheten auffordern, das Recht der Witwe nicht zu beugen und sich ihrer anzunehmen (vgl. Jak. 1,27). Keine Frau darf sich einen jüdischen Sklaven erwerben. Sie wird überhaupt aus dem öffentlichen Leben verdrängt. Schon Sir. 9,9 heißt es: "Mit einer verheirateten Frau pflege nicht viel Unterhaltung und führe nicht lange Gespräche mit ihr, damit sich nicht dein Herz ablenken lasse und du mit schuldigem Blute in die Unterwelt hinabsteigest." Jose ben Joachanan sagt: "Rede nicht viel mit der Frau" (Abot:1,5); "wegen eines unnötigen Gespräches, das zwischen dem Manne und seiner Frau vorfällt, wird der Mann in der Stunde des Todes zur Rede gestellt." Das alles enthüllt: Die Frau wird wesentlich als Geschlechts­wesen gesehen, das auf den Mann verführerisch wirkt. Man läßt sie, wenn Gäste im Hause sind, nicht am Mahl teilnehmen; sie horcht darum an der Tür des Nebengemachs auf das, was beim Mahle gesprochen wird. "Man läßt sich nicht von der Frau bedienen." Der Gruß auf der Straße wurde ihr verweigert (bab. Qid. 70a b). Hingegen nimmt sie am Sabbat- und am Passamahl teil. So ist ihre Stellung vom pharisäisch gewordenen Rabbinat bestimmt worden. In sadduzäischen Kreisen und auch in den Häusern der wohlhabenden Leute ist man freier gesonnen. Auf dem Lande sind derartige Weisungen nicht in jeder Hinsicht durchgeführt worden. In gesetzesstrengen Kreisen werden Frauen und heranwachsende Töchter in die Frauengemächer eingeschlossen und dürfen sich nur verschleiert in der Öffentlichkeit zeigen. Von den heranwachsenden Töch­tern heißt es bei Sirach: "Eine Tochter ist für den Vater ein Schatz, der ihm Unruhe macht, und die Sorge um sie stört ihm den Schlaf. Eine schamlose Tochter halte in strenger Hut, damit sie dich nicht zur Schadenfreude für deine Feinde mache! ... Wo sie weilt, sei kein Fenster, und wo sie übernachtet, kein Zugang ringsherum. Vor keinem Manne lasse sie sich sehen, und unter Frauen soll sie nicht vertraulich verkehren" (Sir. 42,9 ff.). Aus dem Jahre 176 v. Chr. ist bei einer Bedrohung des Tempelschatzes durch Heliodor berichtet: "Die Frauen liefen, mit Bußgewändern die Brust umgürtet, auf der Straße in Menge zusammen. Die sonst eingeschlossenen Jungfrauen liefen, die einen an die Pfor­ten, die anderen auf die Mauern. Einige lugten durch die Fenster. Alle streckten die Hände zum Himmel empor und beteten" (2. Makk. 3, 19 f.)   4. Makk. 18,7 steht das Bekenntnis:" Ich ward eine reine Jungfrau und habe nie die Schwelle des Vaterhauses überschritten." Die Mutter Kimchith, die sieben Söhne hatte, die alle Hoherpriester wurden, bekennt: "Nie in meinem Leben sahen die Balken meines Hauses meine Zöpfe"; sie ging auch im Hause verschleiert (bab. Joma 47 a). Nur am Tage ihrer Hochzeit durfte sich die Frau mit unverhülltem Haupt im Hochzeitszug zeigen.

Die Gründe für diese Behandlung der Frau sind stark mitbestimmt durch die Gebote um rein und unrein. Gehört zu dem, was unrein macht, alles, was mit dem geschlechtlichen Leben zu tun hat, so ist die Frau schon durch den Vor­gang der Menstruation in regelmäßig wiederkehrender Unreinheit. Nach der Geburt währt ihre Unreinheit vierzig Tage, wenn sie einem Sohne das Leben gegeben hat, achtzig Tage, wenn ihr Kind ein Mädchen ist (Lev. 12,2ff.). In dieser Zeit darf sie nicht einmal den Vorhof der Heiden im Tempel betreten."

Der Lebenssinn der Frau erschöpft sich darin, daß sie Mutter wird. Wenn ein Sohn beschnitten wird, pflegte man den Gebetsspruch zu sprechen: "Wie du ihn zum Bunde (durch die Beschneidung) brachtest, so mögest du ihn auch zum Gesetze und zum Brautgemach bringen" (Tos. Ber. 7,12; bab. Schab. 137b). Die Ehe wird also hochgeschätzt, vor allem anderen um der Nachkommen­schaft willen. Rabbi Eliezer sagte: "Jeder, der die Fortpflanzung nicht übt, gleicht einem, der Blut vergießt" (bab. Jeb. 63b). Durch die Fortpflanzung wird Israel erhalten und gemehrt; jeder, der sie nicht übt, vermindert Israel und damit Gottes Ebenbild. Die Ehe ist auf den Gottesbefehl Gen. I,27f. be­gründet. Israel kennt die Frühehe. Häufig werden die Mädchen verlobt, wenn zwölf bis zwölfeinhalb Jahre alt sind, denn bis zu diesem Alter hat der Vater die volle Verfügungsgewalt über seine Töchter. Etwa im Alter von achtzehn bis vierundzwanzig Jahren heiraten die Männer.

Die Ehe wird durch die Verlobung begründet. Ihr geht die Werbung beim Vater voran, die durch den Bewerber, durch seinen Beauftragten oder durch seinen Vater erfolgt. Ihr folgt der Ehevertrag, der mit einer durch den Bräutigam zu erlegenden Kaufsumme verbunden ist. In ihm ist entschieden über die Aussteuer, die im Eigentum der Frau verbleibt, aber unter der Verfügungsgewalt des Mannes steht, die Mitgift, die Eigentum des Mannes wird, und die Hochzeitsverschreibung, eine Summe, die bei Scheidung oder Verwitwung die Frau erhält. Der Mann erwirbt sich seine Frau. Die Erwerbung steht in Parallele zum Erwerb eines Sklaven: "Die Frau wird erworben durch Geld, Urkunde und Beischlaf... der heidnische Sklave wird erworben durch Geld, Urkunde und Besitzergreifung (d.h. durch den ersten Dienst, den er seinem Herren tut)" (Qid. 1,1 3). Die Verlobung, die durch Übergabe eines Brautgeschenkes an die Braut vollzogen wird, begründet die Ehe rechtsgültig. Die junge Frau geht aus dem Besitz des Vaters in den des Mannes über. Stirbt er vor der Hoch­zeit, dann ist sie Witwe, gelöst werden kann eine Verlobung nur durch einen Scheidebrief. Läßt sich die Braut mit einem anderen Manne ein, gilt sie als Ehebrecherin, die mit Steinigung bestraft werden kann, während die verheira­tete Ehebrecherin durch Erdrosseln bestraft wird. Da in beiden Fällen zwei Zeugen den Ehebruch bezeugen müssen, ist allerdings die Todesstrafe verhältnismäßig selten vollstreckbar. Die Verlobung ist gewöhnlich ein Jahr von der Hochzeit getrennt. Sie beginnt mit der Abholung der Braut aus dem Hause der Eltern, in dem die Vorhochzeit gefeiert wird. Ihr folgt die Überführung in das Haus des Bräutigams, an der die Gäste der Vorhochzeit teilnehmen, und dort wird die Eheschließung durch den ersten Beischlaf vollzogen. Die Ehegesetze sind in einer Reihe von Mischnatraktaten genau festgelegt.

Mann und Frau haben gegeneinander bestimmte Pflichten. Der Mann muß die Frau angemessen versorgen; er hat ihr Nahrung, Kleidung und Wohnung zu gewähren; gerät sie in Kriegsgefangenschaft, muß er sie auslösen; erkrankt sie, muß er für die nötige Arznei besorgt sein, stirbt sie, für das Begräbnis; dazu gehören mindestens zwei Flötenbläser und eine Klagefrau. Die Frau führt dem Manne den Haushalt; dazu gehört neben dem Backen und der Bereitung des Essens auch die Besorgung der Kleidung und die Bereitung des Lagers Sowie die Verarbeitung der Wolle. Sie oder die Tochter müssen dem Vater Gesicht, Hände und Füße waschen, was ein Mann nicht von einem anderen Manne fordern durfte, außer vorn heidnischen, nicht aber von einem jüdischen Sklaven.

Das alles zeigt die dem Manne unterworfene Stellung der Frau. Sie wird auch darin sichtbar, daß dem Manne gehört, was die Frau findet und erarbeitet. Geht sie ein Gelübde ein, kann es der Mann auflösen, wenn es ihren Pflichten abträglich ist. Der Mann ist der Herr der Frau. Die Frau des Landmannes und die Frau des Armen sind jeweils Mitarbeiterin; sie arbeitet mit auf dem Feldei sie hilft beim Verkauf der Erzeugnisse, Die Frau in wohlhabenden Kreisen lebt mit ihrer Dienerschaft zurückgezogen im Frauengemach. Die gegenseitige eheliche Pflicht haben sich die Ehepartner regelmäßig zu leisten. Es wird genau fest­gelegt, wie lange z. B, ein Schriftgelehrter sich zum Studium des Gesetzes seiner Frau entziehen darf. Rabbi Schammaj gewährt dafür zwei, Hillel eine Woche. „Schüler, die zum Studium des Gesetzes verreisen, dürfen auch ohne Einwilli­gung dreißig Tage, ein Arbeiter eine Woche" (Keth. 6,6). Es gibt kaum Zeug­nisse aus denen erkennbar ist, daß zwischen Mann und Frau eine Gemeinschaft des Verstehens und des Lebens besteht.

Das wird dadurch verstärkt, daß die grundsätzliche Möglichkeit zur Polygamie bestand. Josephus sagt deutlich: "Es ist bei uns von den Vätern her Sitte, zur selben Zeit mehrere Frauen zu haben" (vgl. ant. XIV 12,1; XV 9,3, XVII 1,2), wovon er selbst Gebrauch macht (bell. V 9,4; vita 75),. Freilich ist das vor allem unter der Landbevölkerung und in ärmeren Kreisen kaum prak­tiziert worden. Durch die Erleichterung der Ehescheidung aber ist der Zustand einer sukzessiven Polygamie durchaus möglich gewesen, wenn auch die Ehescheidung durch die Rückzahlung der der Frau eigenen Hochzeitsverschreibung als Sicherung für den Scheidungsfall erschwert war. Gegen die Vielehe ebenso wie auch gegen die überaus häufige Nichtenehe wenden sich die Leute von Qum­ran, wie aus der ihnen zugehörigen Damaskusschrift hervorgeht. Sie erblicken in der Vielehe Hurerei und begründen die Einehe mit Gen. 1,27; 7, 1 f .; die Viel­ehe bei David wird damit entschuldigt, daß er "nicht in dem Buche des Gesetzes gelesen hatte, das versiegelt in der Lade lag,  , denn es wurde in Israel nicht ge­öffnet seit dem Tage des Todes Eleazars und Josuas und der Ältesten, die den Astarten dienten, sondern war verborgen, bis daß Zadok aufstand" (Darn. A 4, 21-5,4). Das bedeutet in der verhüllenden Sprache: Der Lehrer der Gerechtig­keit hat die Eheordnung der Schriften als Verordnung der Einehe verstanden und offenbart. In gleichem Zusammenhang (~,6 ii) wird die erwähnte Nichten­ehe als Inzestehe bezeichnet und mit dem Verbot der Verwandtenehe Lev.i8,I3 begründet.

Die Ehescheidung gilt den Israeliten als Vorzug Israels; sie ist Deut. 24,1 gesetzlich ermöglicht. Nach rabbinischer Tradition hat Jahwe gesagt: "In Is­rael habe ich Scheidung gegeben, nicht aber habe ich Scheidung gegeben unter den Völkern"; nur in Israel hat" Gott seinen Namen mit der Ehescheidung ver­bunden" (pal. Qid. 1,58 c, 16 ff .). Zwischen den Rabbinen Schammaj und Hillel ist es zur Auseinandersetzung gekommen, die sich an der Auslegung "etwas Schandbares" in Deut. 24,1 entzündete. Ihre Streitfrage ist Jesus vorgelegt worden (Mark. 10,2-9). Schammaj deutete diesen nicht völlig klaren Aus­druck15 auf Ehebruch; der Judenchrist Matthäus folgt dieser Entscheidung (Matth. 5,32; 19,9). Hillel hingegen ging so weit zu sagen, etwas Schandbares sei geschehen, "auch wenn sie seine Speise habe anbrennen lassen". Später hat dann Rabbi Aqiba sogar gesagt, es habe einer an seiner Frau etwas Schandbares entdeckt, "auch wenn er eine andere findet, die schöner ist als sie" (vgl. Gittin 9,10; Keth. 7,6f.; Sifre Deut. 269 zu 24,1). Hillel hat sich rasch durchgesetzt. J. Leipoldt spricht die Vermutung aus, daß seine Entscheidung aus dem Wissen um das Gefährliche einer zerrütteten Ehe komme, die der Frau Mißhandlung und dem Manne Verlockung zum Ehebruch einbringe. Die Ehescheidung wird rechtsgültig durch den Scheidebrief, den der Mann der Frau ausstellt, wobei es vorkam, daß er ihn ihr selbst diktiert hat. Da nur der Mann, nicht aber die Frau die Ehe scheiden konnte, war die Frau der Willkür des Mannes ausgeliefert.

Die Stellung der Frau wird entscheidend durch die Kinder bestimmt. Das wird deutlich an der sog. Leviratsehe. Stirbt ein Mann, ohne einen Erben zu hinterlassen, so ist es seines Bruders Pflicht, ihm mit der Frau des Verstorbenen einen Erben zu erwecken (Deut. 25,5f.). Die Ehe hat ihren Sinn nicht in der Lebensgemeinschaft zwischen den Ehepartnern, sondern in der Erzeugung der Nachkommenschaft. Das wirkt sich aus auf die Stellung der Kinder.

Nicht das Kind an sich ist wesentlich, sondern der Nachkomme, der Erwachsener wird. Deshalb ist der Sohn weitaus mehr geschätzt als die Tochter, wie aus dem eben erwähnten Vorgang der Leviratsehe deutlich hervorgeht. "Wohl dem, dessen Kinder männliche, und wehe dem, dessen Kinder weibliche sind" (bab. Qid. 82b). Kinder38 sind Gottes Gabe und Geschenk. Es gibt in Israel keine Kindesaussetzung. Rechtlich sind sie das Eigentum ihres Vaters, der mit ihnen nach seinem Willen tun kann. Wohl sprechen die Rabbinen von der Un­schuld der Kinder; ein einjähriges Kind habe den Geschmack der Sünde noch nicht gekostet (bab. Joma 22b). Ein später Midrasch erzählt, die Schekinah sei nicht mit dem Synedrium und auch nicht mit den Priesterabteilungen, sondern erst mit den Kindern in das Exil gezogen (Eka Rabbati 1,6), und es kann ge­sagt werden, die Welt bestehe nur um des Hauches der Kinder willen (bab. Schab. 119b). Aber eine Erfassung dessen, was ein Kind in seinem Wesen ist, wird daraus nicht gewonnen. Die Rabbinen sehen im Kinde nur den kommen­den Erwachsenen, Von Rabbi Dosa ben Archinos wird der Ausspruch überliefert: „Der Morgenschlaf, der Mittagswein, das Geplauder mit den Kindern und der Aufenthalt in Zusammenkunftsorten der Menschen aus dem gemeinen Volk bringen den Menschen aus der Welt“ (Abot 3,4. Die Rabbinen können darüber diskutieren, was aus frühverstorbenen Kindern werde, weil sie, obwohl man sie als unschuldig ansieht, sich doch haben keine Verdienste aus Gesetzes­werken verschaffen können. Die Rabbinen kommen zu dem Schluß, daß Kinder von Nichtisraeliten keinen Anteil an der kommenden Welt haben, während Kinder aus Israel um ihrer Zugehörigkeit zu Israel willen an ihr teilhaben.311 Es muß mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß im jüdischen Parteienkampf die Auskunft auf die Kinder Gerechter eingeschränkt worden ist, während die Kinder des am-ha-arez, des Volkes, das das Gesetz nicht nach pharisäischer Weise beobachtet, denen von Nichtisraeliten gleichgestellt werden.

Die Erziehung des Kindes zum Gesetz durch den Vater beginnt früh. Sobald es sprechen kann, soll ihm das "Höre Israel", Israels Grundbekenntnis einge­prägt und die ersten Satzungen des Gesetzes gelehrt werden, denn "wer seinen Sohn die Thora unterrichtet, dem wird das angerechnet, als habe er sie vom Horeb empfangen" (bab. Sukka 42a; bab. Ber. 2ib). Die Unterweisung des Vaters wird in der Synagoge fortgesetzt. Mit dem Eintritt der Geschlechtsreife beginnt die volle Unterweisung in der Thora, und der heranwachsende Mensch trägt die Verantwortung für sein Leben selbst. Das gilt von den Söhnen, nicht jedoch von den Töchtern, die zwar die gleichen Pflichten dem Vater gegenüber in bezug auf seine Versorgung und Bedienung, bis zum Füßewaschen hin, haben, aber nicht das gleiche Recht. Erbrechtlich gehen die Söhne den Töchtern vor. Die väterliche Gewalt über die Töchter ist unumschränkt. Sie werden vom Vater verlobt, möglichst bis zum Alter von zwölfeinhalb Jahren, weil es bis dahin ohne ihre Zustimmung geschehen kann, während die volljährige Tochter über zwölfeinhalb Jahre zu ihrer Verlobung die Einwilligung geben muß; jedoch auch das Kaufgeld für die Volljährige gehört ihrem Vater.

An dieser Stelle entsteht die Frage, wie sich junge Menschen haben kennenlernen können, wenn das heranwachsende Mädchen weitgehend von der Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Viele Ehen sind in der Tat geschlossen worden, ohne daß sich die Ehepartner vorher kannten .Eine bedeutsame Rolle für die gegenüber der Landbevölkerung stärker abgeschlossene Jugend in der Stadt spielt ein Vorgang, von dem Rabbi Simeon ben Gamaliel I. sagt: "Es gab keine Festtage für Israel wie den 15. Ab und den Versöhnungstag. An ihnen gingen näm­lich die Töchter Jerusalems in weißen Kleidern aus, und zwar in geliehenen, um die nicht zu beschämen, die keine hatten; alle getragenen Kleider wurden frisch gewaschen. Und die Töchter Jerusalems gingen aus und tanzten in den Weinbergen, und was sagten sie? Jüngling, erhebe doch deine Augen und sieh, was du dir erwählst! Richte deine Augen nicht auf Schönheit, richte deine Augen auf die Familie!" Und es heißt in diesem Zusammenhang: "Wer keine Frau hat, geht dahin!" (Taan. 4,8; bab. Taan. 31 a; pal. Taan. 4,11. 69 c 47.)

In welchem starken Maße Frauen und Kinder an den Hausvater gebunden und ihm unterworfen sind, wird aus der Tatsache deutlich, daß sie für seine Schulden haften und mit ihm in die Schuldsklaverei verkauft werden können (Matth. 18,25).

Auf diesem Hintergrunde der Stellung der Frau, der ehelichen Verhältnisse und der Schätzung des Kindes wird deutlich, was es bedeutet, daß Jesus Frauen in seine Gemeinschaft zieht und sie in seiner Lehre unterweist und zu vollen Personen vor Gott macht, daß er die Einehe aus Gottes Willen als unauflöslich begründet und sie vor der Willkür des Mannes schützt und daß er in seinem Wissen um die kindliche Eigenart Kindern das Königtum Gottes zuspricht und Erwachsene zum Kindsein vor Gott ruft. Das ist ein Vorgang innerhalb der festgefügten Ordnung des palästinischen Lebens, der aus einer Vollmacht ge­schieht, die ihren eigenen Grund haben muß. Jesu Handeln hebt sich um so deutlicher von seiner Umwelt ab, wenn man beachtet, daß es kaum Frauen­namen gibt, "die Gott nennen oder den Begriff Gott als Ergänzung fordern", und daß von grundlegenden Worten wie heilig, gerecht, fromm keine Femininform gebildet wird. Erst Jesu Handeln an der Frau und sein Umgang mit ihr gibt ihr innerhalb des jüdischen Bereiches ihren vollen persönlichen und religiösen Wert.

2. Wirtschaft und Verkehr (Seite 180)

Landwirtschaft, Handwerk und Handel sind die Erscheinungsformen der palästinischen Wirtschaft.41 Die Landwirtschaft wird überall betrieben. Ge­treide gedeiht vor allem in den Gebieten der großen tiefliegenden Gebiete; wesentlich sind die Ebene zwischen Galiläa und Samaria, die Gegend um den galiläischen See, wenn auch mit z.T. hartem Boden, und vor allem schließlich der Nordosten des Ostjordanlandes, der Hauran, dem Herodes durch seine Sied­lungspolitik zu seinem Aufschwung verholfen hat. Nur in geringem Maße gab es Getreideanbau in der unmittelbaren Umgebung von Jerusalem. Die kahle und felsige Gebirgslandschaft von Juda erlaubte kaum Feldwirtschaft; sie bot zwar der Vieh  und Weidewirtschaft Raum, der aber enge Grenzen gezogen waren. In der Umgebung von Jerusalem, in Judäa und im Ostjordanland ge­diehen Ölbäume, Feigen, Sykomoren und auch der Weinanbau. Aus dem großen Bedarf des Tempels an Opfervieh läßt sich erkennen, daß schlachtreifes Großvieh und Widder vor allem aus dem Ostjordanland, Kälber aus der Küsten­ebene und Ziegen sowie Tauben aus dem Gebirge von Juda geliefert wurden, also in diesen Gegenden neben der Feldwirtschaft auch die Viehwirtschaft blühte. Am Galiläischen See wird Fischerei betrieben.

Neben der Landwirtschaft steht das Handwerk, das in Palästina hohes An­sehen genoß. Priester und Schriftgelehrte erlernten ein Handwerk und übten es aus. "Wer seinen Sohn nicht ein Handwerk lehrt, ist, als ob er ihn Räuberei lehrte" (bab. Qid. 29a). Bekannte Schriftgelehrte sind Schneider, Sandalen­macher, Stellmacher, Schumacher, Baumeister u. a. gewesen. Von Paulus ist bekannt, daß er Zelttuchweber (Teppichmacher) gewesen ist. Freilich gehen gerade die Schriftgelehrten dazu über, einige Handwerke und Gewerbe als un­rein und betrügerisch hinzustellen und ihre Inhaber der Unreinheit und Be­trügerei zu verdächtigen und gesellschaftlich geringzuachten. In Zusammenstellungen derartiger verdächtiger Gewerbe erscheinen Eseltreiber, Kamelführer, Schiffer, Fuhrleute, Hirten, Krämer, Ärzte, Fleischer, Gerber, Steuer­erheber, Zöllner, Schausteller u. a.42 Es gehört wiederum zu den Anstoß, erregenden Eigenarten Jesu, daß er sich um derartige gesellschaftliche Ächtung nicht kümmert und solchen Verachteten seine Gemeinschaft nicht versagt.

In Judäa ist die Wollweberei, in Galiläa die Herstellung von Leinewandwaren nachweisbar. In Jerusalem gibt es Kunstweber. Mit der Weberei hängen Walker und auch Schneider zusammen. Lederverarbeitung geschieht durch Gerber, die ihr Gewerbe freilich nicht in der Stadt selbst, sondern mir im Rande oder außerhalb ihrer Mauern betreiben durften, und durch Sandalenmacher. Auch Schmiede und Töpfer haben ihr Handwerk betrieben. Großen Wert legte man auf die Herstellung von wohlriechenden Salben und kostbaren Harzen, die in Jerusalem nachzuweisen ist. Daneben steht Kunstgewerbe, das allerlei Schmuck verfertigte, und ein nicht geringes Andenkengewerbe, an dem vor allem Gold- und Silberschmiede beteiligt sind. Bücherschreiber stellten die Ge­setzes und Prophetenrollen her, teils auf Leder, teils auf Pergament und auch auf Papyrus, und schrieben heilige und erbauliche Schriften ab. Die Funde und Ausgrabungen von Qumran geben in dieser Hinsicht einen trefflichen Einblick. In der Klosteranlage von Qumran hat sich ein ganzer Schreibsaal mit Pulten und Sitzen und Tintenfässern befunden, in dem die in den Höhlen entdeckten außergewöhnlich reichen Bücherschätze hergestellt worden sind.43

Besondere Bedeutung kommt dem Baugewerbe zu. Herodes und seine Nach­folger haben in Palästina eine rege Bautätigkeit entfaltet und vielen Menschen Arbeit gegeben.... (Hier Seite 182 o.)


Hier habe ich einige Seiten nicht eingescannt, weil (bisher noch) kein Bedarf bestand!

In Galiläa, das im Unterschied zu Judäa und Samaria als "Volksland", d. h. Land mit geschlossener Bevölkerung, Königsland, d.h. Land mit uneinheit­licher Bevölkerung, und deshalb königlicher Besitz geworden war, befanden sich weite Landstriche, als Domänen im Besitz der königlichen Familie, ver­dienter Mitarbeiter der Könige, die mit derartigem Besitz beschenkt worden waren, oder anderer wohlhabender Männer, die sich derartige Domänen er­worben hatten. Das führte dazu, daß die Grundbesitzer in vielen Fällen außer­halb des Landes wohnten, ihren Besitz Beauftragten anvertrauten und ihn durch sie bearbeiten und verwalten ließen. Dies war für die Beauftragten häufig verführerischer Anlaß zu Veruntreuungen in die eigene Tasche, Landarbeiter, Sklaven und Tagelöhner, d. h. Menschen, die keine feste Arbeit hatten, son­dern ihre Arbeitskraft für einen Tag verdingten, arbeiteten in diesen Domänen, Die ausländischen Besitzer, die den Ertrag unbeirrt eintrieben, und Verwalter, die ihr eigenes Geschäft machen wollten, erzeugten unter der ausgenutzten Landarbeiterschaft eine revolutionäre Stimmung. Diese Sozial-  und Wirt­schaftsstruktur spiegelt sich deutlich in den Gleichnissen Jesu wider.

Aufs Ganze gesehen bleibt Palästina durch seine Bodenbeschaffenheit und die Zahl seiner Bevölkerung, die höchstens auf dreiviertel bis eine Million zu schätzen ist, hinter der Aufgabe zurück, allen seinen Bewohnern Arbeit und Ernährung und damit ein ausreichendes Leben zu geben. Es gibt in Palästina Arbeitslosigkeit. Von ihr sind vor allem auch die Söhne der Bauern betroffen, die nach den bestehenden Erbbestimmungen nicht Hof und Feld und Vieh erben, sondern nur einen Teil des beweglichen Vermögens, da der Hof mit allem Zubehör ungeteilt in die Hand des ältesten Sohnes überging. So kommt es zu häufigen Auswanderungen junger Menschen in andere Teile des römischen Im­periums, um sich dort eine Existenz zu gründen und das Leben in Wohlstand zu führen. Diese Auswanderer vermehren die Diaspora des Judentums. Es kam nicht selten vor, daß Glieder der Diaspora in ihren alten Tagen wieder nach Palästina zurückkehrten, um mit ihrem Gewinn ihren Lebensabend in der alten Heimat zu verbringen, nicht selten in oder bei Jerusalem, wo sie sich auch ein Grabgrundstück erwarben, bestimmt durch die Hoffnung, daß die Aufer­stehung der Toten um den Zion anheben werde. Derartige Grundstücke sind es, deren Verkaufsertrag der palästinischen Urgemeinde, die auf die unmittelbar bevorstehende Parusie des Menschensohnes und die apokalyptische Verwandlung aller Dinge hoffte, übereignet wurde (Apg. 4,34 ff .). Gerade die letzte Be­obachtung zeigt, wie stark in Palästina Religion und Kult auf der einen, Wirt­schaft und soziale Situation auf der anderen Seite ineinander wirkten.

3. Zur Sozialstruktur Palästinas (Seite 185)

Drei soziale Schichten haben sich im Palästina der vor  und nachchristlichen Zeit herausgebildet .

Es gab eine vornehme Oberschicht; sie setzte sich zusammen zuerst aus dem Priesteradel, den Angehörigen der hohenpriesterlichen Familie. Sie bezogen ihre Einkünfte aus dem Tempelschatz, aus eigenem Grundbesitz, aus dem Tern­pelhandel und aus der Verwandtenbegünstigung in führenden Ämtern, die den Reichtum der Familie vermehrte. Der Hohepriester mußte für sein Amt Auf­wendungen machen; er mußte z. B. die Opfer des großen Versöhnungstages aus seinem eigenen Besitz bestreiten. Er hatte, schon aus Repräsentationsgründen, ein offenes Haus zu führen. In den hohenpriesterlichen Familien herrschte überaus großer Luxus ; sie gehörten demnach zu den reichsten Leuten in Palästina überhaupt. Neben den hohenpriesterlichen Kreisen zählten die Großhändler, die Großgrundbesitzer, die als Älteste im Hohen Rat, dem Synedrium, vertreten waren und meistenteils in oder bei Jersualem wohnten, und die Steuerpächter zur reichen Oberschicht. In ihren Häusern führten sie ebenfalls ein luxuriöses Leben, das sich in ihrem Aufwand an Wohnung und Kleidung, an Mahlzeiten und Schmuck , an der Ausstattung ihrer Töchter bei der Hochzeit enthüllte. Bei den großen Mahlzeiten, die sie gaben, war es üblich, einige, Zeit vorher einzuladen und die Namen der Miteingeladenen mitzuteilen und am Tage der Mahlzeit eine zweite endgültige Einladung zu senden, was sich im Gleichnis Jesu vom großen Abendmahl spiegelt. Es gab sogar offene Mahlzeiten, zu denen alles, was kommen wollte, eingeladen wurde. Musik und Tanz begleiteten derartige Mahlzeiten. Diese Häuser wollten es dem königlichen Hof nachtun, der allem an Luxus und Prunk voranging.

Neben dieser Oberschicht stand eine Mittelschicht von Leuten, die, ohne zu derartigem Luxus fähig zu sein, ein auskömmliches Leben führen, konnte. Ihnen gehörten die Kleinhändler und Handwerker an. Ihr Auskommen war be­sonders dann gegen Schwankungen gesichert, wenn sie in Jerusalem wohnten und mit dem Tempel in Verbindung standen oder am Fremdenverkehr beteiligt waren, z. B. die Wirte von Herbergen. Deren Einkommen kam allerdings nicht aus den Vermietungen ihrer Räume an Pilger; das mußte kostenlos geschehen, weil ganz Israel am Besitz von Jerusalem beteiligt sein sollte. Aber sie hatten aus, der Versorgung der Pilger ihre Einkünfte; so war es Brauch geworden, daß die Felle der Opfertiere, die für die Lederverarbeitung großen. Wert besaßen, bei den Herbergswirten verblieben und von ihnen dann veräußert werden konnten. Einzelpilger oder kleine Pilgergruppen konnten. sich am Passamahl des Wirtes und seiner Familie gegen entsprechende Bezahlung beteiligen. Auch eine große Zahl der Priester gehörte dem Mittelstande zu. Sie übten meist ein Handwerk aus oder gingen einem Gewerbe nach und lebten außerdem von den Zehntabgaben, von denen ein Teil auf sie entfiel.48 Allerdings darf das Ein­kommen aus ihnen nicht überschätzt werden, da einmal die Zahl der Priester sehr groß war und zum anderen die Zehntabgaben sehr zögernd abgeführt und in vielen Fällen überhaupt unterlassen wurden. Die Zehntabgabe wurde vom Bodenertrag geleistet. Dazu traten für sie, ällerdings nur in den Tagen ihres Tempeldienstes, Anteile an den Opfern und an den Erstlingsfrüchten, die bei den Erntedankfesten dargebracht wurden.

Groß war die Zahl der Armen. Zu ihnen zählen die Tagelöhner; ihr üblicher Lohn von einem Silberdenar deckt etwa den notwendigen Lebensbedarf einer kleinen Familie. Fand ein Tagelöhner mehrere Tage keine Arbeit, zog bei ihm bittere Not ein. Sklaven" und Freigelassene, letztere vor allem unmittelbar nach ihrer Freilassung, waren ohne eigenes Vermögen und Einkommen und waren häufig auf Unterstützung angewiesen. jüdische Sklaven standen in jüdischen Häusern unter dem Schutz des Gesetzes und galten wie Tagelöhner, die ihre Arbeitskraft eine bestimmte Zeit verkauft hatten, das Sabbat jahr, das alle sieben Jahre wiederkehrte, brachte ihnen, wenn sie einen jüdischen Herren hatten, die Freiheit. Schwieriger war die Stellung der heidnischen Sklaven, die ihre Lage häufig dadurch zu erleichtern suchten, daß sie zum Judentum übertraten, indem sie Proselyten wurden. Ihnen blieb der Schutz des Sabbatjahres versagt. Ihre Herren konnten an ihnen die körperliche Züchtigung vollziehen. Sie hatten keine Rechte. Allerdings dürfte die Zahl der Sklaven in Palästina nicht groß gewesen sein. Zu den Armen zählten auch viele der Schriftgelehrten,511 Der Zwiespalt zwischen dem Thorastudium und der Ausübung eines Handwerkes ist früh empfunden worden (vgl. Sir. 38,24 39,11). Da der Unterricht in der Thora kostenlos erfolgen mußte, waren die Lehrer auf Unterstützung angewiesen, die ihnen zuteil wurde. Sie bestand etwa darin, daß sie in andere Häuser zu den Mahlzeiten eingeladen wurden und von Verehrern und Anhängern unterstützt wurden. Jesu und seiner jünger Leben zeigt gleiche Züge. Er gilt als "Rabbi". Die Schriftgelehrten wurden auch an der Armenzehntenspende beteiligt, zu der jedes dritte und jedes sechste Jahr die Zehntabgabe ver­wendet wurde. Ihre Armut führte sie zu einer gewissen Geldgier (vgl. Luk.16,14) und zur Ausnützung der Gastlichkeit, z. B. von Witwen, deren Recht zu ver­treten sie sich bereit erklärten, ein Vorgang, den Jesus besonders tadelt (Mark. 12,40; Luk. 20,47). Dagegen hatten die Schriftgelehrten ein festes Einkommen, die im Dienst des Tempels standen; allerdings war ihre Zahl nicht groß, da es auch priesterliche Schriftgelehrte gab.

Eine besondere Rolle spielen die Bettler. Meist sind es Blinde oder Gelähmte oder Verkrüppelte, die auf das Betteln angewiesen sind. Eine offizielle Sozialfürsorge gab es nicht. Wollten diese Menschen nicht ihrer Familie zur Last fallen, mußten sie betteln. Freilich wurde, da die Mildtätigkeit und Almosen­gabe unter den Juden als besonderes verdienstliches Werk hochgeschätzt war, ihre Lage oft auch durch die Familie ausgenützt. Ein guter Bettelplatz an den Tempeltoren, an den Pilgerwegen, an den Reinigungsstätten, z.B. am Teiche Bethesda am Ausgang des Siloahkanals, konnte sehr einträglich sein. Unter die wirklich armen Bettler mischten sich Simulanten, die sich blind oder lahm stellten, arbeitsscheue und asoziale Menschen, die die Mildtätigkeit gerade zu den religiösen Festen ausnützten. Die, die wirklich blind oder gelähmt oder verkrüppelt waren, befanden sich nicht nur wirtschaftlich, sondern auch reli­giös in harter Lage. AUS 2. Sam. 5,8 (LXX) geht hervor: "Blinde und Lahme werden nicht hineinkommen in das Haus des Herrn.  Diese Bestimmung findet ihre Bestätigung in der eschatologischen Gemeindeordnung von Qumran, die die Teilnahme am Gemeindemahl und an der Gemeinschaft verbietet für den "an Händen oder Füßen Gelähmten oder Hinkenden, Blinden, Tauben, Stum­men oder mit einem sichtbaren Mal an seinem Fleisch Geschlagenen (Aussätzi­gen) oder für den alten hinfälligen Mann... denn geschlagen ist er" (1 QSa 2,4ff.). Auch die vom Aussatz Befallenen gehören in diese Reihe der Armen und Ausgestoßenen, die nur noch auf Unterstützung angewiesen sind. Auf dem Hintergrund derartiger Bestimmungen bekommen die Heilungsgeschichten, die von Jesus berichtet werden, ihre besondere Zuspitzung: Mit ihrer Heilung wird den Kranken der Zugang zum Königtum Gottes erschlossen.

Die Armut in Palästina hat im ersten vorchristlichen und ersten nachchrist­lichen Jahrhundert zugenommen. Daran sind Ausbeutung und Aussaugung durch die Könige und Statthalter, Kriege und Plünderungen, die wieder in den bewegten Ereignissen dieses Zeitabschnitts über Palästina hingegangen sind, erheblich beteiligt. Sie haben zu Hungersnöten und Teuerungen geführt5' und haben körperliche Verkrüppelung vieler Menschen in Palästina hervorge­rufen. Es hat nicht an Versuchen gefehlt, Hilfe zu leisten beim Auftreten schwerer Katastrophen. Solche Hilfeleistungen werden berichtet von Herodes d. Gr. bei der schweren Hungersnot im Jahre 25/24 v. Chr. und von Agrippa L Die private Wohltätigkeit ist angespornt worden und hat sich hoher Schätzung erfreut. Rechtlich sind Ansprüche der Armen auf Teilhabe an der Ernte ge­sichert; ein Ackerwinkel verblieb für sie unabgeerntet; Sie durften auf den Fel­dern und in den Weinbergen nachlesen; ihnen gehörte der Abfall der Trauben­lese. Auch die Kultgemeinden haben Anstrengungen gemacht, den Armen und Verarmten zu helfen; das ist aus den essenischen Gruppen ebenso bekannt wie aus der Urchristenheit.

Die Hungersnot unter dem Kaiser Claudius, die die Königin Helena von Adia­bene zu einer großen Hilfeleistung veranlaßt, hat zur ersten Kollektenaktion der außerpalästinischen Urchristenheit für die Atmen von Jerusalem geführt, die durch das Apostelkonzil ihre Fortführung findet (Apg. 11,27 30; Gal. 2,10; 1. Kor. 16,1 3; 2. Kor. 8; 9; Röm. 15,24 28). Zwischen der jüdischen Wohl­tätigkeit und der urchristlichen Kollekte steht Jesu. Wort von der Barmherzigkeit Gottes, die den Menschen zur Barmherzigkeit verpflichtet.

4. Die öffentliche Ordnung (Seite 188)

Der rasche Gang und Wandel der Ereignisse in der Zeit zwischen 220 v. Chr. bis nach ioo n. Chr. in Palästina hat auch die öffentliche Ordnung beeinflußt, schon durch den Wechsel der es beherrschenden Mächte und der dazwischenliegenden Zeitabschnitte relativer Selbständigkeit des jüdischen Volkes. Dennoch hat auch diese öffentliche Ordnung stabile Momente aufzuweisen, die sich immer wieder durchsetzen. Sie haben vor allem darin ihren Grund, daß Israel seit seiner Rückkehr ein theokratischer Tempelstaat gewesen ist und dadurch eine innere Autorität besaß, die unabhängig von dem Wandel der Ereignisse bestehen blieb und höchstens aus sich selbst ' heraus gefährdet werden konnte. Dabei zeigen zwei Beispiele deutlich, wie stark Einfluß und bestimmende Macht des Kultus gewesen sind. Als die Leute von Qumran unter der Führung von Priestern, die sich wegen des hasmonäischen Hohenpriestertums nicht mehr am Tempelkult beteiligten, nach Qumran auswanderten, verstanden sie sich als Gottes heiliges Haus, als geistlicher Tempel, und versuchten, den dem Kultus und der Reinheit seiner Träger geltenden Gesetzen in ihren eigenen abgeschlossenen Reihen Geltung zu verschaffen, stets von der Hoffnung auf eine neue reine Aufnahme des Kultus getragen. Als im Jahre 70 nach der Zerstörung des Tempels der Kultus aufhörte, haben die Gelehrten des Rabbinats nicht aufgehört, die Kultgesetze weiter zu durchdenken und auszulegen, um auf diese Weise die Voraussetzungen für einen gottgefälligen künftigen Kult zu schaffen. Fern vom Kult waren ihre Gedanken ihm verbunden und von ihm bestimmt. In der Gesetzesauslegung des Rabbinats, wie sie in Mischna, Midrasch und Talmud gesammelt ist, nehmen die Kultgesetze einen hervorragenden Platz ein.

Träger des Kultus sind die Priester. Sie haben darum in Israel ihre beson­dere Stellung.131 An ihrer Spitze stehen der Hohepriester und sein engerer Mit­arbeiterkreis, die unter sich einen kleinen Rat bilden, der über laufende An­gelegenheiten des Tempels und der Priesterschaft verfügt, auch ein Stück prie­sterlicher Gerichtsbarkeit ausübt, und dem Hohen Rat zugehört. Der Hohe­priester hat eine hervorgehobene Stellung. An ihm wird besonders deutlich, welche grundlegende Bedeutung und welche charakteristische Ausprägung der Priestergedanke in Israel gefunden hat. Der Hohepriester ist als Spitze des Volkes sein Repräsentant und Vertreter vor Gott, und er ist zugleich der Be­vollmächtigte Gottes gegenüber dem Volke. Ihm eignet eine Mittlerstellung wechselseitiger Vertretung. Sein Priestergewand wurde eine Zeitlang, von Herodes bis Agrippa...

Und im alten Rom

Hier die Rezension in der WELT vom 30. 06. 2012 des Buchs "Römer in Schatten der Geschichte - Gladiatoren, Prostituierte, Soldaten." von Robert Knapp, Stuttgart 2012:

http://www.welt.de/print/die_welt/literatur/article107469546/Ich-bin-dein-fuer-ein-Kupferstueck.html


(Wörterbuch von basisreligion und basisdrama)