Koran und Sexualerziehung (Basislexikon: kompetent-kritisch-konstruktiv)

Koran und Sexualerziehung

aus: "BIBEL, KORAN und WISSENSCHAFT" von Maurice Bucaille, Die Heiligen Schriften im Licht moderner Erkenntnisse, übersetzt nach der siebten französischen Ausgabe, Paris (Seghers) 1980, München 1980 (ISBN 3-926575-02-6), Seite 209ff:  

 Unsere Zeit glaubt, sie habe in allen Bereichen viele Entdeckungen gemacht. Sie glaubt, sie habe die Sexualerziehung erneuert und daß die Öffnung der Jugend für die Kenntnis der Probleme des Lebens eine Errungenschaft der modernen Welt sei, während sich vergangene Jahrhunderte diesbezüglich durch einen Obskurantismus auszeichneten, für den viele die Religionen - ohne Unterschied - verantwortlich machen.

 Nun, das bisher dargestellte ist der Beweis dafür, daß vor fast vierzehn Jahrhunderten die theoretischen Fragen - wenn man so sagen kann - zur Fortpflanzung des Menschen diesem so weit wie möglich zur Kenntnis gebracht wurden; es darf ja nicht vergessen werden, daß keine anatomischen und physiologischen Fakten bekannt waren, die weitere Entwicklungen erlaubt hätten, und daß es - um verstanden zu werden - nötig war, eine einfache, der Verständnisfähigkeit der Zuhörer angepaßte Sprache zu gebrauchen.

 Auch die praktischen Aspekte wurden keinesfalls mit Schweigen übergangen. Man findet im Koran eine Unmenge Details zum praktischen Leben im allgemeinen und darüber, wie sich die Menschen unter den vielfachen Umstanden ihres Lebens verhalten sollen- Das Sexualleben ist hiervon nicht ausgeschlossen.

 Zwei Koranverse betreffen die geschlechtliche Beziehung im eigentlichen Sinne. Sie wird in Begriffen beschrieben, die den Wunsch nach Genauigkeit mit dem notwendigen Anstand verbinden. Betrachtet man die Übersetzungen und die erklärenden Kommentare, die hierzu gegeben wurden, so staunt man über die Unterschiede. Ich habe lange mit der Übersetzung dieser Verse gezögert. Die hier vorgeschlagene verdanke ich dem Doktor A.K.Giraud, ehemaliger Professor an der medizinischen Fakultät Beirut.

- Sure 86, Vers 6 – 7:

 »(Der Mensch) wurde aus einer ausgestoßenen Flüssigkeit geschaffen. Diese tritt (als Folge) einer Vereinigung der Geschlechtsregionen des Mannes und der Frau aus6,«

 Der männliche Geschlechtsbereich wird im Korantext durch das Wort sulb (Singular) bezeichnet, der weibliche durch das Wort tarâ´ib (Plural).

 Dies scheint die befriedigendste Übersetzung zu sein. Sie unterscheidet sich von der, die oft von französischen oder englischen Übersetzern gegeben wird, wie: »(Der Mensch) wurde aus einer ausgestoßenen Flüssigkeit geschaffen, die zwischen der Wirbelsäule und den Knochen der Brust austritt« Hier scheint es sich eher um eine interpretative Variante als um eine Übersetzung zu handeln. Darüberhinaus ist sie kaum verständlich.

 Ausführlich wird auf das Verhalten der Männer in ihren intimen Beziehungen zu ihren Frauen unter verschiedenen Umständen eingegangen.

 Das gilt vorab für die Anweisung bezüglich der Menstruationszeit in Sure 2, Vers 222 - 223: Gott erteilt dem Propheten diese Weisung:

 »Und man fragt dich nach der Menstruation. Sag: Sie ist eine Plage. Darum haltet euch während der Menstruation von den Frauen fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie (wieder) rein sind! Wenn sie sich dann gereinigt haben, dann geht zu ihnen, so wie Gott es euch befohlen hat! Gott liebt die Bußfertigen. Und er hebt die, die sich reinigen7.«

 »Die Frauen sind euch ein Acker, geht zu eurem Acker, wie ihr wollt, und arbeitet vorher an euch selbst.«

 Die Bedeutung des Anfangs dieser Passage ist ganz klar: das bindende Verbot, mit einer menstruierenden Frau Geschlechtsverkehr zu haben. Der zweite Teil beschwört die Arbeit, die für den Sämann dem Pflanzen des Samens vorausgeht, der keimen und eine neue Pflanze erzeugen wird. Durch dieses Bild wird indirekt betont, daß es nötig ist, an das Endziel des Geschlechtsverkehrs zu denken, nämlich die Zeugung, Die Übersetzung des letzten Satzes stammt von R. Blachère: Dieser Salz enthalt eine Vorschrift, die die Vorbereitungen des Geschlechtsverkehrs zu betreffen scheint.

 Die hier gegebenen Anweisungen sind sehr allgemeiner Art. Bezüglich dieser Verse wurde das Problem der Empfängnisverhütung aufgeworfen; Darauf spielt der Koran weder hier noch anderswo an.

 Auch wird die Abtreibung nicht erwähnt, aber die zahlreichen weiter oben zitierten Passagen über die aufeinanderfolgenden Transformationen des Embryos zeigen hinreichend deutlich, daß dieses ab dem Stadium als Mensch betrachtet wird, wo es etwas ist, »das sich anklammerte Unter diesen Bedingungen führt der absolute Respekt vor dem Menschen, der im Koran so oft betont wird, zu einer radikalen Verdammung der Abtreibung. Diese Einstellung haben übrigens alle monotheistischen Religionen unserer Zeit.

 Geschlechtsverkehr ist während der Nachtzeit des Ramadan-Fastens erlaubt. Der den Ramadan betreffende Vers ist folgender:

- Sure 2, Vers 187:

 »Es ist euch erlaubt, zur Fastenzeit bei Nacht mit euren Frauen Umgang zu pflegen. Sie sind für euch, und ihr für sie (wie) eine Bekleidung… Von jetzt ab berührt sie und geht dem nach, was Gott euch verschrieben hat...«

 Im Gegensatz hierzu wird den Pilgern während der feierlichen Tage der Wallfahrt keine Ausnahme eingeräumt:

- Sure 2, Vers 197:

 »Während der Wallfahrt darf man keinen Umgang mit Frauen haben, keinen Frevel begehen...«

 Dieses Verbot ist also ebenso bindend wie andere während derselben Zeit» etwa das Verbot der Jagd, des Streits usw.

Die Menstruation wird im Koran noch bezüglich der Scheidung erwähnt. Das Buch drückt sich so aus:

- Sure 65, Vers 4:

 »Wenn ihr bezüglich jener von euren Frauen, die keine Menstruation mehr erwarten, Zweifel hegt, so soll ihre Wartezeit drei Monate betragen. So auch diejenigen, die noch keine Menstruation hatten. Und für die, die schwanger sind, soll die Wartezeit dauern, bis sie ihre Schwangerschaft beendet haben8."

 Die hier angesprochene Wartezeit ist die Periode zwischen Aussprechen und Inkrafttreten der Scheidung. Die Frauen, von denen es heißt, daß sie »keine Menstruation mehr erwarten«, sind diejenigen, welche die Menopause erreicht haben. Für sie ist also vorsichtshalber ein Aufschub um drei Monate vorgesehen. Ist diese Frist vorbei, so können sich die geschiedenen Frauen, die sich in der Menopause befinden, wieder verheiraten.

 Bei schwangeren Frauen kann die Scheidung erst nach Ende der Schwangerschaft in Kraft treten.

 Diese ganze Gesetzgebung harmoniert vollkommen mit den physiologischen Fakten, [m Übrigen ließen sich in den das Witwentum regelnden Korantexten dieselben klugen Gesetzesvorschriften finden.

 Bei den die Fortpflanzung betreffenden Aussagen sowie bei den praktischen Anweisungen zum Sexualleben der Paare stellt man also fest, daß keine der hier wiedergegebenen Formulierungen weder den Fakten moderner Erkenntnisse noch irgendetwas, das sich logisch daraus ableiten kann, widerspricht.

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Anmerkungen:

6. So Bucaille wörtlich (Anm.d.Ü.)

7. So nach Paret; der nächste Vers wörtlich nach Bucaille (Anm.d.Ü.)

8. So wörtlich nach Bucaille. Andere Übersetzungen und auch das islamische Recht (vgl. Artikel talâq in der Enzyklopädie des Islam) schreiben für Mädchen, die noch keine Menstruation hatten, ebenfalls eine Wartefrist von drei Monaten vor. Der Mediziner Bucaille bleibt hirr die Erklärung schuldig, wie man bei einem noch nicht geschlechtsreifen Mädchen die Niederkunft abwarten sollte. (Anm. d. Ü.)

 

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