STAMMZELLEN sind undifferenzierte Zellen in einem Organismus, die in ihrer Funktion noch nicht festgelegt sind. Sie können sich zu verschiedenen Gewebetypen entwickeln. Hier zunächst weitere Definitionen aus der WELT vom 31.01.2002: EMBRYONALE STAMMZELLEN besitzen die Fähigkeit, sich zu jedem der mehr als 200 verschiedenen Gewebetypen im menschlichen Körper zu entwickeln. Für Forschungszwecke können sie aus einem Embryo im frühen Entwicklungsstadium gewonnen werden. Embryonale Stammzellen können sich unbegrenzt teilen. Einmal etablierte Zelllinien sind also quasi unsterblich. ADULTE STAMMZELLEN finden sich in zahlreichen Organen eines erwachsenen Organismus. Lange Zeit gingen Forscher davon aus. dass diese adulten Stammzellen sich jeweils nur zu dem Zelltyp ihrer Umgebung entwickeln können. Doch das Potential dieser Zellen wurde offenbar unterschätzt. Auch adulte Stammzellen können sich zu verschiedenen Zellen entwickeln. So wurden in Versuchen aus adulten Stammzellen aus dem Knochenmark neue Nervenzellen. Jedoch lassen sich adulte Stammzellen nicht unendlich vermehren. Ihre Lebenszeit ist begrenzt. TOTIPOTENTE ZELLEN sind eine besondere Form der embryonalen Stammzellen. Sie entstehen nach den ersten Teilungen einer befruchteten Eizelle. Aus jeder der zwei oder vier Zellen kann noch ein vollständiger Mensch heranwachsen. Möglicherweise bleibt diese Fähigkeit bis zum Acht-Zell-Stadium erhalten. Dann geht sie aber spätestens verloren. PLURIPOTENTE ZELLEN können sich nicht mehr zu einem vollständigen Lebewesen, wohl aber zu vielen verschiedenen Gewebetypen entwickeln. Damit sind embryonale und adulte Stammzellen auf alle Fälle solche pluripotenten Zellen. (Anmerkung: Der letzte Satz wurde verändert, da er im Original keinen Sinn ergab.) ÜBERZÄHLIGE EMBRYONEN können bei der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas anfallen. In Ländern wie den USA und Großbritannien lagern Zehntausende Embryonen, die in einem sehr frühen Stadium ihrer Entwicklung tiefgekühlt wurden. Sie sind jedoch nicht unbegrenzt haltbar. Nach mehreren Jahren können trotz Kältekonservierung Zellschäden auftreten. In Deutschland werden befruchtete Eizellen noch vor der Verschmelzung der Zellkerne von Samen und Ei tiefgefroren. In diesem Zustand sind sie länger haltbar und keine Zellschäden zu befürchten. Und hier ganz kurz die Problematik: Bisweilen haben Partner, denen es nicht gelingt, auf "normalem" Weg ein Kind zu zeugen, mehr Glück, wenn in einer Operation der Frau eine Eizelle entnommen wird und diese dann im Reagenzglas mit Spermien des Mannes befruchtet wird - und nach erfolgten ersten Teilungen der Frau wieder "eingepflanzt" wird. Um nun unnötige Operationen usw. bei Fehlversuchen zu vermeiden, werden der Frau bei einer Operation sinnvollerweise gleich immer mehrere Eizellen entnommen und je nachdem befruchtet und in befruchtetem oder auch in unbefruchtetem Zustand sozusagen auf Vorrat tiefgekühlt gelagert. Wenn nun alles gut geht oder auch nicht, in jedem Fall bleiben nun mehr oder weniger viele Stammzellen, wie diese "Ursprungszellen" heute genannt werden, übrig. Die Frage ist nun, was damit machen? Vernichten? Aber es sind doch Zellen, aus denen noch ein Mensch werden kann, darf man die also vernichten? Oder kann man gar damit forschen, schließlich könnte man aus diesen "Zellen" genau die bestimmten Gewebearten züchten, die Menschen (ohne Abstoßungsreaktionen wie bei fremden Körperteilen) eingepflanzt werden könnten... Zur Problematik siehe unter Gentechnologie! |